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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 3 Sa 338/12   

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https://dejure.org/2012,45962
LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 3 Sa 338/12 (https://dejure.org/2012,45962)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.12.2012 - 3 Sa 338/12 (https://dejure.org/2012,45962)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 3 Sa 338/12 (https://dejure.org/2012,45962)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
    Antragstellung; Aushilfskräfte; Befristung; Direktionsrecht; Kausalzusammenhang; Vertretung; Weiterbeschäftigungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 3 Sa 338/12
    Eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist vorliegend nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, weil zwischen den Parteien bereits zuvor in der Zeit bis zum 31. März 2008 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, das nicht mehr als drei Jahre als das zuletzt bestehende befristete Arbeitsverhältnis in der Zeit vom 1. April 2010 bis 31. März 2012 zurückliegt ( vgl. hierzu BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - NZA 2011, 905; BAG 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 - NZA 2012, 255 ).
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 3 Sa 338/12
    Zum reinen Zeitablauf müssen besondere Umstände hinzutreten, die erkennen lassen, dass der Arbeitnehmer nur noch verpflichtet sein soll, seine Arbeit unverändert zu erbringen ( BAG 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - Rn. 54, NJW 2010, 394 ).
  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10

    Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 3 Sa 338/12
    Eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist vorliegend nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, weil zwischen den Parteien bereits zuvor in der Zeit bis zum 31. März 2008 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, das nicht mehr als drei Jahre als das zuletzt bestehende befristete Arbeitsverhältnis in der Zeit vom 1. April 2010 bis 31. März 2012 zurückliegt ( vgl. hierzu BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - NZA 2011, 905; BAG 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 - NZA 2012, 255 ).
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 3 Sa 338/12
    Soweit nicht die Ausübung des Weisungsrechts im Einzelfall Gegenstand des Erkenntnisverfahrens ist, gibt es deshalb keine rechtliche Handhabe, um den Arbeitgeber durch einen Beschäftigungsantrag zur Beschäftigung des Arbeitnehmers in einer bestimmten, eng begrenzten Weise zu verpflichten ( BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 19, NZA 2009, 917 ).
  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 59/08

    Befristung - Vertretung - Schriftform

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 3 Sa 338/12
    Nur dann ist sichergestellt, dass die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers beruht ( st. Rspr., vgl. BAG 25. März 2009 - 7 AZR 59/08 - Rn. 17 bis 22, ZTR 2009, 441 ).
  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 583/84
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 3 Sa 338/12
    Die Zahl der befristet eingestellten Mitarbeiter muss sich vielmehr im Rahmen des vorübergehenden Aushilfskräftebedarfs halten und darf ihn nicht überschreiten ( BAG 18. April 1986 - 7 AZR 583/84 - Rn. 20, [juris] ).
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